Rechtliche Hinweise
Erklärung zur Barrierefreiheit
Freiwillige Transparenzerklärung von AnnexFlow — gemessen, nicht geraten.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter annexflow.com veröffentlichte Website einschließlich der Dokumentations- und Marketingseiten sowie für das darüber erreichbare Web-Portal von AnnexFlow. Anbieter ist die ma-kom agentur UG (haftungsbeschränkt), Merkelbach 12, 74541 Vellberg. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist auf AnnexFlow nicht anwendbar, weil das Angebot ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet ist. Wir geben diese Erklärung dennoch freiwillig ab — als Verkaufsargument und Transparenzzusage, nicht als Pflichterfüllung.
Stand der Vereinbarkeit
Die öffentlichen Seiten von annexflow.com sind mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, weitgehend vereinbar. Für den eingeloggten Bereich liegt eine erste Bewertung vor. Die Messung vom 17. August 2026 ergab:
Automatisierte WCAG-Prüfung (axe-core, WCAG 2.1 A/AA) über die öffentlichen Routen in Hell- und Dunkelmodus: 0 Verletzungen. Für vier stichprobenartig geprüfte Ansichten des angemeldeten Verwaltungsbereichs bestehen keine offenen ARIA- oder Fokus-Mängel mehr; verblieben sind dort Farbkontraste im Verwaltungs-Layout. Lighthouse-Barrierefreiheit: 99 auf der Startseite, 98 auf /preise, /impressum und /datenschutz. Gemessen wurden diese Seiten und Ansichten — die Aussage oben gilt für sie, nicht für das gesamte Angebot.
Erstellt am 17. August 2026 auf Basis automatischer Messungen.
Angewandter Maßstab
Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA in Verbindung mit EN 301 549. Die Messung prüft maschinell erfassbare Kriterien; manuelle Prüfungen (z. B. zur Verständlichkeit von Inhalten oder zur Bedienbarkeit komplexer Arbeitsabläufe) wurden nicht durchgeführt.
Prüfverfahren und Datum
Geprüft mit Lighthouse 13.4.1 und axe-core 4.x am 17. August 2026 gegen die öffentlichen Seiten /, /preise, /impressum und /datenschutz jeweils im Hell- und Dunkelmodus sowie stichprobenartig gegen vier Ansichten des angemeldeten Verwaltungsbereichs. Es handelt sich um eine interne Selbstbewertung mit automatischen Werkzeugen, nicht um eine unabhängige Prüfung. Die Messprotokolle stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Punkte sind uns bekannt und noch nicht abschließend geprüft oder behoben:
- Farbkontraste: Das Farbsystem wurde um eine dunkle Palette ergänzt. Nicht alle Flächen, Zustände und Hinweistexte sind bislang systematisch gegen die geforderten Kontrastwerte geprüft.
- Eingeloggter Bereich: Für vier Verwaltungsansichten liegt eine erste automatisierte Messung vor; die dort gefundenen mechanischen Mängel sind behoben. Offen sind Farbkontraste im Verwaltungs-Layout. Tabellen, Auswertungen und Chat-Oberflächen sind noch nicht vollständig auf Bedienbarkeit per Tastatur und mit Screenreadern geprüft.
- Für die nativen Programme für macOS und iOS liegt noch keine eigene Barrierefreiheits-Bewertung vor.
- Es gibt bislang keine Fassung in Leichter Sprache und keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache.
Was bereits umgesetzt ist
Damit die Erklärung nicht einseitig bleibt — diese Punkte sind vorhanden und im Quelltext nachvollziehbar:
- Der Einwilligungsdialog ist vollständig per Tastatur bedienbar, hält den Fokus im Dialog, lässt sich mit Escape schließen und ist für Screenreader beschriftet.
- Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" wird respektiert; Animationen entfallen dann.
- Heller und dunkler Modus stehen zur Verfügung und folgen der Systemeinstellung.
- Die Seiten sind mit semantischen Überschriften, Listen und Schaltflächen ausgezeichnet; Bedienelemente sind echte Schaltflächen und Links, keine reinen Grafiken.
Rückmeldung und Kontakt
Fällt dir eine Barriere auf oder brauchst du einen Inhalt in einer zugänglichen Form, schreib uns bitte mit dem Betreff „Barrierefreiheit" an mail@annexflow.com. Bitte nenne die betroffene Seite und, wenn möglich, die verwendete Hilfstechnik. Wir bestätigen den Eingang und melden uns innerhalb von vier Wochen mit einer Einschätzung zurück.
Durchsetzungsverfahren
Da das BFSG auf AnnexFlow nicht anwendbar ist, besteht keine gesetzliche Durchsetzungsmöglichkeit im Sinne des BFSG. Wir nehmen Rückmeldungen dennoch ernst und bemühen uns um eine zeitnahe Einschätzung.
AnnexFlow® ist eine eingetragene Wortmarke der ma-kom agentur UG.